Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AUFBRUCH Agentur für neue Kommunikation GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) sind Bestand teil eines jeden Angebotes und Vertrages. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Vertragsparteien haben dies im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der Agentur. Dies gilt auch für die Teile der Präsentation, die von durch die Agentur beauftragte Dritte erstellt wurden.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. Ä.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.
4. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese Daten anschließend veröffentlicht werden. Persönliche Kundendaten, die nicht für die Anmeldung u/o Änderung benötigt werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.
5. Auftragserteilung an Dritte
5.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
5.2 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
5.3 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraus-setzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Agentur nicht.
6. Lieferung, Lieferfristen
6.1 Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber ab dem Moment, in dem die Übergabe an den Transporteur erfolgt ist.
6.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber alle etwaigen Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
6.3 Von der Agentur zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt wird.
6.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
7.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
7.3 Rechnungen der Agentur sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Agentur ist berechtigt, ab dem elften Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu erheben.
7.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen, behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an den Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen nach Maßgabe der Regelungen des Absatzes 7 dieser AGB auf den Auftraggeber über.
8. Nutzungsrechte, Urheberrechte
8.1 Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung seitens der Agentur.
8.2 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erworben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
8.3 Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten und Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1 Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nach-besserung innerhalb angemessener Zeit zu.
9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen oder Unterbeauftragten leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet die Agentur für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Es gilt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, ausschließlich Deutsches Recht.
10.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
Stand 20.10.2010
